Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Eintrittsmedien
§ 1 Geltung
Die Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach (im Folgenden „Badgesellschaft“ genannt) verkauft im eigenen Namen für die von ihr betriebenen Schwimmbäder Eintrittskarten an Kunden. Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Badgesellschaft gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Badgesellschaft kommt durch Verkauf der Eintrittsmedien an den Kassen der Bädereinrichtungen zustande.
§ 3 Erwerb
Ein Erwerb von Eintrittsmedien durch Kauf an den Kassen der Einrichtungen und im Web Shop (Salinenbad) der Badgesellschaft ist mit Bargeld und mit bargeldloser Zahlung in EUR möglich. Die Zahlung mit Fremdwährungen ist nicht möglich.
§ 4 Rückgabe und Umtausch
Die Eintrittsmedien sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Gebuchte Werte auf den Transponderkarten aller Art können weder ausgezahlt noch erstattet werden. Dies gilt auch bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die ein vorzeitiges Verlassen der Einrichtung zur Folge haben.
Ausnahme: Die Erstattung von Restguthaben auf einer Geldwertkarte ist bis maximal 5,00 Euro möglich. Darüber liegende Beträge werden nur beim Erwerb einer neuen Geldwertkarte verrechnet. Die Badgesellschaft behält sich vor, hiervon in begründeten Einzelfällen auf Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz zugunsten des Käufers abzuweichen. Ein Rechtsanspruch des Käufers auf Umtausch oder Stornierung wird hieraus ausdrücklich nicht begründet.
§ 5 Gültigkeit
Die Eintrittsmedien sind je nach ihrer Bestimmung gültig. Der Einzeleintritt ist ausschließlich an dem Tag des Kaufs in der jeweiligen Einrichtung und nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten gültig. Nach Verlassen des Bades verliert die Einzeleintrittsberechtigung ihre Gültigkeit.
Die Jahreskarte ist ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig, personenbezogen und daher nicht übertragbar. Wird ein Gast krank oder hindern ihn andere Gründe am Besuch des
Schwimmbades, wird keine Verlängerung der Jahreskarte durchgeführt, auch nicht bei Vorlage eines Attests. Eine Kulanzregelung ist nicht möglich.
Sommersaisonkarten sind ab dem offiziellen Freibadsaisonstart (Sommeröffnungszeiten) für jeweils eine Sommersaison bis zum ausgewiesenen Saisonende gültig, personenbezogen
und daher nicht übertragbar. Die Geldwertkarte ist zeitlich unbefristet gültig und auf andere Personen übertragbar.
§ 6 Ausschluss von Rabattierung bei der Geldwertkarte
Eine Rabattierung auf bereits ermäßigte Eintrittspreise ist mit der Multicard nicht möglich (z. B. Sondertarife, Sozialcard, Jahres- und Saisonkarten). Darüber hinaus gilt die Rabattierung nicht für Aquakurse.
§ 7 Nutzung
Die Eintrittsmedien und Transponderkarten aller Art sind beim Eintritt in die Einrichtungen (Hallen- und Freibad) dem Kassenpersonal zum Einlesen auszuhändigen oder an den Zugangsschranken einzulesen. Bei der Geldwertkarte werden die Rabatte auf den regulären Eintrittspreis automatisch verrechnet, die für die jeweilige Geldwertkarte vereinbart sind. Sondertarife, die günstiger als Standardtarife und Wertkartenrabatte sind, können nur durch separaten Erwerb an der Kasse in Anspruch genommen werden. Manipulierte Eintrittsmedien oder Transpondermedien aller Art werden sofort gesperrt und ohne finanzielle Entschädigung eingezogen.
§ 8 Verlust/Sperrung
Beim Erwerb von Transponderkarten aller Art besteht für den Kunden die Möglichkeit, dass die Badgesellschaft für ihn einen Kundenstammsatz anlegt. Im Falle eines Verlustes kann sich der Kunde dann an allen Kassen der Badeinrichtungen melden. Über den Namen und das Geburtsdatum kann die Karte identifiziert und gesperrt werden.
Lässt der Erwerber einer Transponderkarte aller Art auf eigenen Wunsch keinen Kunden-stammsatz anlegen, ist eine Sperrung der Karte und Übertragung des Guthabens auf eine neue Karte nicht möglich.
Auch Karten, die durch eine Beschädigung nicht ausgelesen oder bei denen keine Daten ausgewertet werden können, können nicht ersetzt werden, es sei denn, dass die Badgesellschaft die Beschädigung oder das nicht mögliche Auslesen zu vertreten hat.
§ 9 Sonderbedingungen für einzelne Wertkarten
- Gutscheine
Der Gutschein ist eine übertragbare elektronische Wertkarte, die mit unterschiedlichen Geldbeträgen aufgeladen werden kann. Mit dem aufgeladenen Guthaben können alle Zahlungen in den Bädern durchgeführt werden, vom Eintritt bis über Verkaufsartikel. Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.
- Jahreskarte
Die Jahreskarte ist ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig, personenbezogen und daher nicht übertragbar. Mit der Salinenbad Jahreskarte kann ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr (12 Monate) zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten das Salinenbad genutzt werden.
- Sommersaisonkarte
Die Sommersaisonkarte ist ab dem offiziellen Freibadsaisonstart (Sommeröffnungszeit) für jeweils eine Sommersaison bis zum ausgewiesenen Saisonende gültig, personenbezogen und nicht übertragbar. Bei wetterbedingter Schließung des Freibades stehen dem Sommersaisonkartenbesitzern das Hallenbad zu Verfügung.
- Geldwertkarte
Die Geldwertkarte ist zeitlich unbefristet gültig und übertragbar. Bei der Geldwertkarte werden die Rabatte auf den regulären Eintrittspreis automatisch verrechnet, die für die jeweilige Geldwertkarte vereinbart sind. Eine Rabattierung auf bereits ermäßigte Eintrittspreise ist mit der Geldwertkarte nicht möglich (z. B. Sonderaktionen, Jahres- und Saisonkarten).
§ 10 Haus- und Badeordnung
Mit dem Erwerb von Eintrittsmedien bzw. bei deren Einlösung erkennt der Kunde, die für die Nutzung der Badgesellschaft, in ihrer jeweils aktuellen Fassung, bestehende „Haus- und Badeordnung“ an. Die jeweilige Fassung ist in den Badegesellschaft Einrichtungen zur Einsicht ausgehängt und kann im Kassenbereich eingesehen werden.
§ 11 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach vereinbart. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, so sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen möglichst nahekommt.
§ 13 Datenspeicherung / Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. der Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Betroffenen ist: Datenschutzbeauftragter der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach
Tel. 0671 – 99 0.
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall,
so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Rheinland-Pfalz ist die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde: „Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz“
Bad Kreuznach, 01.07.2024